Martin Fellinghauer

KLARHEITQUALITÄTVERTRAUEN

Geprüfte Informationen · Stand 2025/2026

Reha & Gesundheit

Ihr Weg zurück in die Gesundheit

Alles, was Sie über ambulante Rehabilitation, RV Fit und die IRena-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung wissen müssen – verständlich erklärt und offiziell belegt.

  • Keine Zuzahlung bei ambulanter Reha, RV Fit und IRena
  • Antrag auch online möglich
  • Auch online verfügbar

Medizinische Rehabilitation

Ambulante Rehabilitation

Die ganztägig ambulante Rehabilitation bietet die gleichen medizinischen Leistungen wie die stationäre Reha – Sie schlafen jedoch zu Hause und kommen täglich in die Einrichtung.

Was ist ambulante Reha?

Bei der ganztägig ambulanten Rehabilitation kommen Sie tagsüber in die Rehabilitationseinrichtung und verbringen Abende sowie Nächte zu Hause. Das Programm entspricht in Umfang und Qualität der stationären Reha.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet ambulante Reha für ausgewählte Indikationen an, insbesondere bei orthopädischen, kardiologischen und internistischen Erkrankungen.

Wichtig: Bei ambulanter Rehabilitation besteht keine Zuzahlungspflicht. Die Kosten für Therapien, medizinische Anwendungen und ärztliche Betreuung übernimmt die Rentenversicherung. Fahrtkosten werden grundsätzlich in Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel erstattet.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • In der Regel mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in den letzten 2 Jahren. Weitere Möglichkeiten: 15 Jahre Mindestversicherungszeit oder Erwerbsminderung mit 5 Jahren Mindestversicherungszeit
  • Die Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder bereits gemindert
  • Eine ambulante Maßnahme ist medizinisch geeignet und ausreichend
  • Kein Ausschlussgrund liegt vor (z. B. Altersrente ab zwei Dritteln der Vollrente)
  • Wohnort in zumutbarer Entfernung zur Reha-Einrichtung

Quelle: Deutsche Rentenversicherung – Voraussetzungen

Ablauf: Von der Idee bis zum ersten Reha-Tag

  1. Arztgespräch

    Sprechen Sie Ihren Haus- oder Facharzt auf eine Reha an. Dieser stellt eine ärztliche Befürwortung aus.

  2. Antrag stellen

    Den Antrag stellen Sie bei der Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse oder beim Versicherungsamt.

  3. Bewilligung

    Die Rentenversicherung prüft Ihren Antrag und entscheidet. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen einen Bescheid.

  4. Einrichtung wählen

    Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können eine zugelassene Einrichtung in Ihrer Nähe vorschlagen.

  5. Reha beginnt

    Die ambulante Reha dauert in der Regel 3 Wochen und kann je nach Bedarf verlängert werden.

DauerIn der Regel 3 Wochen, individuell anpassbar
KostenKeine Zuzahlung bei ambulanter Reha
WiederholungErneut möglich, in der Regel frühestens nach 4 Jahren
AntragBei DRV, Krankenkasse oder Versicherungsamt

Prävention

RV Fit – Gesund bleiben, bevor es nötig wird

RV Fit ist das kostenfreie Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung für berufstätige Versicherte mit ersten gesundheitlichen Beschwerden.

Was bietet RV Fit?

Das Programm verbindet drei Bereiche zu einem ganzheitlichen Ansatz:

Bewegung

Kraft, Ausdauer, Koordination – angepasst an Ihre Ausgangssituation

Ernährung

Praktische Tipps und Wissen für einen gesunden Alltag

Stressbewältigung

Techniken zur Entspannung und mentalen Gesundheit

Das Training findet in Gruppen mit bis zu 15 Personen statt, in vier Modulen bzw. Phasen. Auch online verfügbar.

Wer kann teilnehmen?

  • Berufstätige Versicherte der Deutschen Rentenversicherung
  • In der Regel mindestens 6 Monate versicherungspflichtig in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung (oder 15 Jahre Wartezeit)
  • Erste gesundheitliche Beschwerden vorhanden (z. B. Rückenschmerzen, Übergewicht, Stress)
  • Noch kein Reha-Status erforderlich – RV Fit ist Vorbeugung, nicht Behandlung
Kostenfrei: RV Fit ist für Teilnehmende vollständig kostenlos.

Typische Anlässe für RV Fit

  • Rückenbeschwerden
  • Leichtes Übergewicht
  • Schlafprobleme
  • Chronischer Stress
  • Bewegungsmangel
  • Erschöpfungszustände

Quelle: Deutsche Rentenversicherung – RV Fit

Jetzt anmelden

Die Anmeldung zu RV Fit ist einfach über das offizielle Portal möglich. Dort finden Sie alle Angebote und Trainingsstandorte in Ihrer Nähe.

Zu rv-fit.de →

Rehabilitationsnachsorge

IRena – Intensivierte Rehabilitationsnachsorge

IRena sichert den Erfolg Ihrer Rehabilitation. Das Nachsorgeprogramm hilft Ihnen, die erzielten Fortschritte im Alltag zu festigen und die Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu stabilisieren.

Was ist IRena?

IRena (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge) ist ein strukturiertes Nachsorgeprogramm im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation. Gruppen mit in der Regel höchstens 10 Teilnehmenden, jede Einheit dauert mindestens 90 Minuten.

Leistungen aus mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche:

Bereich I: Bewegung & Körper

Sport- und Bewegungstherapie, Physiotherapie

Bereich II: Psyche & Soziales

Klinische Psychologie, Ergotherapie, Sozialarbeit

Bereich III: Wissen & Verhalten

Information, Motivation, Ernährungsmedizin

Quelle: Deutsche Rentenversicherung – IRena

Wie lange und für wen?

AllgemeinBis zu 24 Einheiten
NeurologieBis zu 36 Einheiten
AdipositasBis zu 42 Einheiten
Kein Eigenanteil: Für IRena entstehen Ihnen keine Zuzahlungskosten.

Wichtige Fristen

  • IRena muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Rehabilitation begonnen werden
  • Empfehlung erfolgt durch die Reha-Einrichtung
  • Wohnortnahe Einrichtung, zeitnah erreichbar
  • Auch digital möglich

So läuft IRena ab

  1. Empfehlung in der Reha

    Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt empfiehlt IRena, wenn weiterer Nachsorgebedarf besteht.

  2. Einrichtung finden

    Mit Unterstützung des Sozialdienstes suchen Sie eine zugelassene IRena-Einrichtung.

  3. Kontaktaufnahme

    Sie vereinbaren einen Ersttermin bei der Nachsorgeeinrichtung.

  4. Start innerhalb 3 Monate

    IRena muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Reha beginnen.

Jede Woche neu

Tipps für Reha und Alltag

Kurze, verständliche Beiträge von mir: zum Ablauf der Reha, zur Nachsorge und zu einfachen Anregungen für den Alltag.

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Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Wer zahlt die ambulante Reha?

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten: ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Reisekosten werden grundsätzlich in Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel erstattet. Bei ambulanter Rehabilitation gibt es keine Zuzahlungspflicht.

Wie lange dauert eine ambulante Reha?

In der Regel 3 Wochen. Sie kann bei medizinischer Notwendigkeit verkürzt oder verlängert werden.

Kann ich die Reha-Einrichtung selbst wählen?

Ja. Sie haben ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht. Sie können eine zugelassene Reha-Einrichtung vorschlagen.

Wann kann ich erneut eine Reha beantragen?

In der Regel frühestens nach 4 Jahren. Bei besonderer medizinischer Notwendigkeit kann dieser Zeitraum unterschritten werden.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Die Rentenversicherung bietet kostenlose Beratung in ihren Auskunftsstellen an.

Quellenangaben & weiterführende Links

Alle Informationen basieren auf offiziellen Quellen. Stand: 2025/2026.

Über mich und Kontakt

Ich bin Martin Fellinghauer, Kaufmann im Gesundheitswesen. Hier erkläre ich verständlich, wie ambulante Reha, RV Fit und IRena ablaufen. Ich bin weder Arzt noch Therapeut; die Angaben ersetzen keine persönliche Beratung.

Fragen zu den Beiträgen: info@fellinghauer.net

Bei persönlichen Fragen wenden Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre zuständige Krankenkasse.

DRV Servicetelefon

0800 1000 4800
Kostenlos, Mo–Do 8:00–19:00 Uhr, Fr bis 15:30 Uhr

Beratungsstellen

Kostenlose Beratung vor Ort bundesweit – Termine über das DRV-Portal buchbar.

HinweisDiese Webseite gibt allgemeine Informationen weiter und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Rentenversicherung oder Ihren Arzt. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und auf Basis offizieller Quellen zusammengestellt (Stand 2025/2026).